Patienteninformation

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Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH. Behandlungen mit sehr hohem zeitlichen Aufwand werden nach der GeBüH und persönlicher Absprache abgerechnet, manchmal lässt sich eine Zuzahlung nicht vermeiden.

Von den meisten privaten Krankenkassen werden Heilpraktiker Leistungen ganz oder teilweise erstattet, ebenso von  staatlichen Beihilfestellen ( allerdings bei diesen meist nur bis zum Mindestsatz der GeBüH). Bei den Zusatzversicherungen hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, wie hoch die Erstattungsleistung ist. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Behandlung durch Heilpraktiker leider nicht, möglicherweise ist es für gesetzlich Versicherte  interessant, sich nach einer passenden Zusatzversicherung zu erkundigen.

Für die Abwickung mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung sind Sie selbst verantwortlich.